Recht ohne Streit
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Warum es sich lohnt, dem Konfliktlotsen zu folgen

Schadensfälle sind sowohl für den Geschädigten als auch für den Verursacher äußerst unerfreuliche Ereignisse. Sie können nicht ungeschehen gemacht werden, sondern es bleibt zumeist nur die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs. Verständlicherweise will der Geschädigte eine möglichst hohe Ersatzleistung erlangen, während der Schädiger oder sein Versicherer das Gegenteil anstrebt. Damit ist Streit vorprogrammiert.

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Da die Schadenshöhe nur selten exakt bezifferbar ist, wird auch vor Gericht zumeist versucht, im Wege eines Vergleichs eine vermittelnde Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, kann das Gericht die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes schätzen (§ 287 ZPO). Beides kann auch ohne Gerichtsverfahren erreicht werden. **Wichtig für Anspruchsgegner:** Bei bestehender Haftpflichtversicherung ist die Regulierung dem Versicherer zu überlassen. Ist der Schadensfall von der Gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, z.B. weil er bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin eingetreten ist, obliegt sie allein dem Versicherungsträger, z.B. der Berufsgenossenschaft. **Wichtig für Anspruchsteller:** In jedem Fall sollten die Verhandlungen möglichst bald nach dem Schadensfall aufgenommen und nicht für längere Zeit unterbrochen werden, damit es nicht zur Verjährung von Ansprüchen kommen kann. Ist die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen, kann es geboten sein, einen Verjährungsverzicht herbeizuführen oder eine Feststellungsklage zu erheben. Hierzu ist anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Für diese Art von Konflikt gibt es recht eindeutig vorgegebene Lösungswege, unabhängig von individuellen Lösungszielen; wir überspringen daher die Abfrage Ihrer Lösungsziele.

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Recht ohne Streit kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden – und ist für die einvernehmliche Konfliktlösung auch gar nicht entscheidend.

Beachten Sie aber, dass manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren oder zu verfallen. Zu einer Verjährung kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, verhandelt wird; außerdem hemmt die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle die Verjährung ebenso wie eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich. Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.

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