Recht ohne Streit
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Warum es sich lohnt, dem Konfliktlotsen zu folgen

Bei Konflikten in einem Erbfall bestanden bzw. bestehen oftmals enge persönliche Beziehungen zum Verstorbenen sowie zwischen den Streitenden. Auch wenn es vordergründig nur um die Vermögensnachfolge geht, sind derartige Konflikte daher in der Regel mit Emotionen belastet. Nicht selten stehen auch Enttäuschungen oder Verletzungen im Raum, die ihren Ursprung in der persönlichen Beziehung haben. In einem Rechtsstreit vor Gericht können diese nur schwer aufgearbeitet werden, statt dessen kommt es oft zu Verhärtungen des Konflikts und zusätzlichen Belastungen. Wird dagegen eine neutrale Person als Vermittler eingesetzt, kann oftmals der Hintergrund des Konflikts bereinigt und innerhalb kürzerer Zeit eine nachhaltige Lösung der konkreten Streitfragen erreicht werden. Wie Sie sich und den anderen vom Konflikt Betroffenen diese Erleichterung verschaffen können, wird Ihnen nachstehend, entweder ganz allgemein oder bezogen auf Ihre persönliche Situation, aufgezeigt.

Mehr zu solchen Konflikten…

Die Frage, wer Erbe, d.h. Rechtsnachfolger des Verstorbenen, geworden ist, kann zwar nur vom Gericht entschieden werden. Wie mit dem Ererbten umgegangen werden soll (z.B. was mit dem Elternhaus geschieht, wer welchen Gegenstand oder eine Abfindung bekommt), können die Beteiligten aber selbst entscheiden.

Ich erfrage als nächstes, worauf es Ihnen bei der Lösung des Konflikts ankommt. Nicht alle Ziele können gleichzeitig erreicht werden. Überlegen Sie bitte, was Ihnen besonders wichtig ist. Sie können Ihre Antworten am Ende nochmal anpassen.

Wenn Sie keine individuellen Vorschläge wünschen oder im Moment nicht die Zeit haben, dann können Sie diesen Schritt auch überspringen und nur allgemeine Empfehlungen ansehen.

Recht ohne Streit kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden – und ist für die einvernehmliche Konfliktlösung auch gar nicht entscheidend.

Beachten Sie aber, dass manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren oder zu verfallen. Zu einer Verjährung kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, verhandelt wird; außerdem hemmt die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle die Verjährung ebenso wie eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich. Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.

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