Recht ohne Streit
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Warum es sich lohnt, dem Konfliktlotsen zu folgen

Unstimmigkeiten mit Wohnungs- oder Grundstücksnachbarn sind fast unvermeidlich. Zu unterschiedlich sind die Vorstellungen zur Lebensgestaltung, die beim nahen Zusammenwohnen aufeinander treffen. Der Gerichtssaal ist jedoch der ungeeignetste Ort, um solche Konflikte beizulegen. Denn auch wenn das Urteil gesprochen ist, geht das Zusammenleben weiter - oftmals stärker belastet als zuvor. In manchen Bundesländern ist der Weg zu Gericht in solchen Fällen sogar verschlossen, wenn nicht zuvor ein Einigungsversuch vor einer Gütestelle versucht wurde (Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Dies sollte aber generelle Leitlinie sein, weil sich nur auf diese Weise ein entspanntes Zusammenleben erreichen lässt. Es gibt viele Möglichkeiten, dies zu erreichen.

Ich erfrage als nächstes, worauf es Ihnen bei der Lösung des Konflikts ankommt. Nicht alle Ziele können gleichzeitig erreicht werden. Überlegen Sie bitte, was Ihnen besonders wichtig ist. Sie können Ihre Antworten am Ende nochmal anpassen.

Wenn Sie keine individuellen Vorschläge wünschen oder im Moment nicht die Zeit haben, dann können Sie diesen Schritt auch überspringen und nur allgemeine Empfehlungen ansehen.

Recht ohne Streit kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden – und ist für die einvernehmliche Konfliktlösung auch gar nicht entscheidend.

Beachten Sie aber, dass manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren oder zu verfallen. Zu einer Verjährung kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, verhandelt wird; außerdem hemmt die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle die Verjährung ebenso wie eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich. Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.

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