Recht ohne Streit
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Warum es sich lohnt, dem Konfliktlotsen zu folgen

Schäden an Sachen oder an der körperlichen Unversehrtheit sind sowohl für den Geschädigten als auch für den Verursacher ausgesprochen unerfreuliche Ereignisse. Der Geschädigte will möglichst weitgehende Wiedergutmachung, der Verursacher (oder auch die hinter ihm stehende Versicherung) nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden. Oft kommt es daher zu Streit nicht nur über die Verantwortlichkeit für den Schaden, sondern auch über Art und Höhe des zu leistenden Ersatzes.

Mehr zu solchen Konflikten…

Gelangt ein solcher Streit zu Gericht, muss der Geschädigte seine Ansprüche beweisen, was trotz umfangreicher Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutachten oft nicht gelingt. Es kommt dann bestenfalls zu einem Vergleich, der den verbleibenden Ungewissheiten Rechnung trägt. In einem außergerichtlichen Verfahren besteht die Chance, in kürzerer Zeit und mit geringerem Aufwand zu einer Lösung zu kommen, die von beiden Seiten als gerecht empfunden wird.

Ich erfrage als nächstes, worauf es Ihnen bei der Lösung des Konflikts ankommt. Nicht alle Ziele können gleichzeitig erreicht werden. Überlegen Sie bitte, was Ihnen besonders wichtig ist. Sie können Ihre Antworten am Ende nochmal anpassen.

Wenn Sie keine individuellen Vorschläge wünschen oder im Moment nicht die Zeit haben, dann können Sie diesen Schritt auch überspringen und nur allgemeine Empfehlungen ansehen.

Recht ohne Streit kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden – und ist für die einvernehmliche Konfliktlösung auch gar nicht entscheidend.

Beachten Sie aber, dass manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren oder zu verfallen. Zu einer Verjährung kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, verhandelt wird; außerdem hemmt die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle die Verjährung ebenso wie eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich. Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.

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