Rechtliche Konflikte lösen ohne Streit vor Gericht:
Recht ohne Streit weist den Weg
– kostenlos und unabhängig

Ihren Konflikt

Ihre Interessen klar

nete Wege kennen

empfohlenen Schritten
Wissenswertes und allgemeine Informationen über alternative Konfliktlösung in der Infothek
Was ist Recht ohne Streit?
Unser Ziel

Wir wollen Menschen, Unternehmen oder Institutionen, die von einem zivilrechtlichen Konflikt betroffen sind, dazu motivieren und darin unterstützen, diesen Konflikt ohne einen Rechtsstreit vor Gericht zu lösen.
Warum?
Im Gerichtsverfahren wird nach den allgemein gültigen Gesetzen entschieden, wer im Recht ist (und dies beweisen kann). Das kostet Geld, Zeit und Lebensqualität. Dabei hätte es vielleicht Lösungen gegeben, die den Interessen beider Seiten besser entsprechen und nicht einen Gewinner und einen Verlierer hinterlassen.
Mit unserem Konfliktlotsen wollen wir den Betroffenen helfen, solche Lösungen zu finden, indem wir genau zu ihrem Konflikt passende Wege aufzeigen und sie darin unterstützen, auf diese Wege zu gelangen.
Außerdem bieten wir allgemeine Informationen zur alternativen Konfliktlösung in unserer Infothek
Unsere Prinzipien
rechtohnestreit.de ist ein unabhängiges Forschungsprojekt, betrieben von ehrenamtlich tätigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus den Bereichen Jura, Psychologie, Soziologie, Ökonomie und Legal Design. Es werden keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Die Nutzung ist kostenlos. Es findet keine Vermittlung an konkrete Dienstleister statt. Persönliche Daten werden nicht erfasst.
Unsere Grenzen
Eine Rechtsberatung im Einzelfall können wir nicht erteilen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden.
Selbstverständlich können wir auch nicht garantieren, dass ein von uns empfohlener Weg zu dem von Ihnen erstrebten Erfolg führt. Das hängt von vielen Faktoren, insbesondere vom Verhalten des anderen Konfliktbeteiligten ab. Bleibt der Versuch einer außergerichtlichen Lösung erfolglos, kann immer noch der Rechtsweg beschritten werden.
Hinweis zur Wahrung etwaiger Fristen
Manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) müssen innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden, um nicht zu verfallen oder zu verjähren.
Zu einer Verjährung ?Verjährung: Einwand des Anspruchgegners, mit dem er erreicht, dass der Anspruch wegen Zeitablaufs nicht mehr gegen ihn geltend gemacht werden kann. Möglich nach Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen. Dieser kann durch Verhandlungen oder bestimmte Handlungen (z.B. Klageerhebung, Antrag bei staatlich anerkannter Gütestelle) verhindert werden. Die sehr diffizilen Regelungen lassen bei Ansprüchen aus länger zurückliegenden Ereignissen eine rechtliche Beratung geboten erscheinen. kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, Verhandlungen ?Verhandlung: Jeder ernsthafte Meinungsaustausch über einen streitigen Anspruch, gleich ob zwischen den Beteiligten allein oder unter Hinzuziehung eines Dritten. Beginnt, sobald sich der Anspruchsgegner erkennbar auf eine Erörterung einlässt, endet, wenn eine Partei eindeutig zu erkennen gibt, dass keine Verhandlungsbereitschaft mehr besteht oder der Anspruchsteller über längere Zeit inaktiv bleibt. geführt werden; außerdem kann durch die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle ?Staatlich anerkannte Gütestelle: Einrichtung zur gütlichen Streitbeilegung, der durch Landesrecht oder von der Landesjustizverwaltung ein besonderer Status verliehen wurde. Sie kann vollstreckbare Vergleiche beurkunden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Ein bei ihr eingereichter Antrag kann die Verjährung des darin bezeichneten Anspruchs verhindern (außer wenn der Gegner ein solches Verfahren bereits abgelehnt hat). die Verjährung ebenso gehemmt werden wie durch eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich (der Konfliktlotse weist darauf hin).
Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.