Recht ohne Streit
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Illustration eines Weges der von der Straße zum Gericht abweicht

rechtohne­streit.de – Forschungs­projekt zur Förderung der autonomen Konflikt­lösung

Ziel: Ein interaktiver, laienfreundlicher Wegweiser zur alternativen Konfliktlösung

Viele Gerichtsverfahren werden nur deswegen geführt, weil Konfliktbeteiligte nicht wissen, welche Möglichkeiten zu einer schnelleren, wirtschaftlicheren und weniger belastenden Beilegung ihrer Streitigkeit es gibt.

Aber auch wer schon von Schlichtung, Mediation oder Schiedsverfahren gehört hat, weiß oft nicht, welcher Lösungsweg für seinen Fall der richtige ist, wohin er sich wenden kann, wie das entsprechende Verfahren abläuft, was es kostet und wie es einge­leitet werden kann.

Problem

  • Alternativen zu wenig bekannt
  • Verfahrensauswahl schwierig
  • Erste Schritte für Laien unklar

In den letzten Jahren wurde bereits viel getan, um die Verfahren der einvernehmlichen, außergerichtlichen Streitbeilegung stärker ins allgemeine Bewusstsein zu rücken.

Dennoch werden diese Angebote noch viel zu wenig genutzt, unnötige Prozesse geführt und Rechts­ansprüche aus Furcht vor den damit verbundenen Unannehmlichkeiten aufgegeben.

Konsequenzen

  • Unnötige Gerichtsprozesse
  • Ungleicher Zugang zum Recht

Mit dem Projekt Recht ohne Streit soll daher untersucht werden, ob der Zugang zu dem im Einzelfall am besten geeigneten Weg der Konfliktlösung durch ein nutzerfreundliches, inter­aktives Internetportal erleichtert werden kann, welches die Konfliktbeteiligten zugleich informiert, motiviert und bei der Einleitung des betreffenden Verfahrens unterstützt.

Projektziel

  • Interaktive Wegweisung
  • Information und Motivation
  • Anleitung zum ersten Schritt

Wissenschaftlich fundierte Empfehlungen – unabhängig, nutzerzentriert und anonym

Das Internetportal rechtohnestreit.de steht jedem Konfliktbetroffenen, sei es im privaten oder im geschäftlichen Bereich, kostenlos zur Verfügung. Es ist unabhängig von jedem wirt­schaftlichen oder berufspolitischen Interesse.

Das Portal kann auf unterschiedliche Weise genutzt werden:

  1. Selbständige Information

    Nutzer können sich allgemein über die Möglichkeiten der selbst- oder fremdbestimmten Konfliktlösung informieren, um selbst den von ihnen bevorzugten Lösungsweg zu finden. Es bleibt ihnen überlassen, wie tief sie in die Thematik einstiegen wollen – bis hin zu weiterführender Literatur.

  2. Empfehlungs­system

    Die (anonym bleibenden) Nutzer können durch Eingabe von Informationen zur Art ihres Konflikts und zu ihren dahinter stehenden Interessen auf automatisiertem Wege konkrete Empfehlungen für die optimale Konfliktbehandlung erlangen.

Ansatz: Motivations- statt Navigationssystem – Anleitung zu selbstbestimmter Lösungsfindung

Durch innovative, nutzerzentrierte Gestaltungsmethoden zur Vermittlung rechtlicher Sachverhalte ("Legal Design") nutzt das Projekt interaktive Techniken um juristische Abläufe für Nichtjuristen zugänglich zu machen.

Erkenntnisgewinn durch Interaktion

Anders als bei einfachen Navigationssystemen wird nicht nur das zur jeweiligen Konfliktart am besten passende Verfahren ausgewiesen, sondern die Nutzer werden durch die Art der Abfrage und die Möglichkeit einer Interaktion mit dem System veranlasst, selbst Klar­heit darüber zu gewinnen, worum es ihnen bei dem Konflikt und seiner Beendigung vor allem geht.

Umfassendes Verständnis der Verfahren

Die auf diese Weise zustande kommenden Empfehlungen werden eingehend erläutert. Den Nutzern wird verdeutlicht, warum sie den von ihnen benannten Erwartungen entsprechen, welche ihrer Vorgaben mit ihnen nur bedingt oder nicht erfüllt werden können. Sie haben dann auch die Möglichkeit, in die Interessenklärung zurückzugehen und andere Prioritäten zu setzen.

Konkrete Informationen und Handreichungen

Zu den empfohlenen Verfahren können sie neben den Beschreibungen von Ablauf, Anbietern und Kosten auch konkrete Hilfestellungen zur Einleitung, d.h. zur Gewinnung der Gegen­seite, zum Auffinden der passenden Stelle und zur Abwicklung des Verfahrens abrufen.

Das System verbindet somit
Information, Motivation und Navigation.

Entwicklungsperspektiven

Durch Verknüpfung mit Online-Portalen der Justiz, der Anwaltschaft, des Schieds- und Schlichtungswesens sowie von Rechtsschutzversicherern, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen soll es auch die Kontaktaufnahme zu den Erbringern entsprechender Dienstleistungen ermöglichen.

In einer weiteren Ausbaustufe könnte vorgesehen werden, dass der Nutzer über einen Button eine persönliche Konfliktberatung in Anspruch nehmen kann.

Eine Beratung, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern würde, wird von recht­ohnestreit.de nicht erbracht.

Wissenschaftliche Leitung und Finanzierung

Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe hinter Recht ohne Streit steht unter der Leitung von Prof. i.R. Dr. Reinhard Greger (Universität Erlangen-Nürnberg), der sich seit 25 Jahren mit Forschungen zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung befasst.

Die Finanzierung erfolgt zunächst aus Restbeständen von Forschungs­mitteln.

Kontakt

Rückfragen und Vorschläge zum Konzept des Projekts, Förderzusagen sowie Ideen zu seiner Anschluss­finanzierung sind sehr willkommen:

info@rechtohnestreit.de (Kontaktadresse des Projekt-Teams; Anfragen zu konkreten Rechtskonflikten können nicht bearbeitet werden)

Stand des Projekts

Das Portal ist in aktiver Entwicklung und seit Januar 2023 in einer öffentlichen Testversion öffentlich zugänglich; projektbegleitende Informationen werden später hier veröffentlicht.

Recht ohne Streit kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden – und ist für die einvernehmliche Konfliktlösung auch gar nicht entscheidend.

Beachten Sie aber, dass manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren oder zu verfallen. Zu einer Verjährung kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, verhandelt wird; außerdem hemmt die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle die Verjährung ebenso wie eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich. Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.