Recht ohne Streit
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Konflikt ·   · Ziele ·   ·   · Wege ·   · Schritte

Willkommen beim Konfliktlotsen!

Ich frage zuerst ab, worum es in Ihrer Angelegenheit geht und was Ihnen dabei besonders wichtig ist. Dann schlage ich Wege vor, die Sie zu einer gerechten Lösung führen können.

In der Kopfleiste führe ich Sie zum passenden Verfahren. Sie können mich dort auch jederzeit wieder zurücksetzen.

Der Konflikt betrifft mich …

Bei "sowohl als auch" richten Sie sich nach dem Schwerpunkt; im Zweifel sollten Sie "als Privatperson" wählen.

Recht ohne Streit kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden – und ist für die einvernehmliche Konfliktlösung auch gar nicht entscheidend.

Beachten Sie aber, dass manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren oder zu verfallen. Zu einer Verjährung kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, verhandelt wird; außerdem hemmt die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle die Verjährung ebenso wie eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich. Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.

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