Wer bietet außergerichtliche Streitbeilegung an?
Die nachstehende Übersicht informiert über Einrichtungen und Berufsgruppen, von denen konfliktvermittelnde Leistungen angeboten werden. Eine Benennung einzelner Akteure muss aus Wettbewerbsgründen unterbleiben.
Entgegen landläufiger Meinung vertreten Rechtsanwälte nicht nur bei der streitigen Rechtsdurchsetzung vor Gericht. Zu ihren Aufgaben gehört vielmehr auch die konfliktvermeidende und streitschlichtende Begleitung des Mandanten (§ 1 Abs. 3 Berufsordnung). Konfliktbetroffene können sich daher auch dann von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten und vertreten lassen, wenn sie eine außergerichtliche Konfliktlösung anstreben. Dies sollte bei der Erteilung des Mandats aber ausdrücklich erklärt werden.
Außerdem können Rechtsanwälte auch als Vermittler, Schlichter oder Mediatoren tätig werden (§ 18 Berufsordnung). Sie werden dann von beiden Parteien gemeinsam beauftragt und dürfen nicht vorher für eine Seite tätig gewesen sein. Als Mediator darf der Rechtsanwalt nur tätig werden, wenn er eine entsprechende Ausbildung absolviert hat.
In manchen Bundesländern (z.B. Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) können sich Rechtsanwälte als Gütestellen staatlich anerkennen lassen (s. dazu "Gütestellen").
Rechtsanwalt /Rechtsanwältin finden: Die Website der Bundesrechtsanwaltskammer zur Anwaltssuche verweist auf die Suchdienste der regionalen Anwaltskammern. In der Regel kann dort nach den Tätigkeitsmerkmalen Mediation, Schlichtung o.Ä. gesucht werden. Auf Verfahren der alternativen Konfliktbeilegung spezialisierte Anwälte und Anwältinnen machen hierauf auch bei ihrem Marktauftritt (Homepage, Kanzleischild usw.) aufmerksam.
Zu den Aufgaben der Notare als Träger eines öffentlichen Amtes gehört es auch, Streitigkeiten im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. In manchen Bundesländern sind Notare kraft Gesetzes oder aufgrund besonderer Zulassung staatlich anerkannte Gütestellen (s. dort). In der Regel führen die Notare Konfliktvermittlung durch, bei entsprechender Vereinbarung auch Schlichtung oder Mediation. S. dazu die Website der Bundesnotarkammer.
Notar / Notarin finden: S. dazu den Service 'Notarsuche' der Bundesnotarkammer.
Die Ausübung von Mediation ist nicht an eine Berufszulassung gebunden oder bestimmten Berufsträgern vorbehalten. Die meisten Mediatoren und Mediatorinnen gehen anderen Grundberufen nach und haben lediglich in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen.
Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine durch Rechtsverordnung festgelegte Ausbildung absolviert hat. Die Zertifizierung ist aber nicht Voraussetzung für die Ausübung von Mediation.
Es gibt mehrere bundesweit tätige Mediatorenverbände, die den nach ihren Richtlinien aus- und weitergebildeten Mediatorinnen und Mediatoren die Befugnis verleihen, sich durch einen entsprechenden Zusatz auszuweisen, und entsprechende Listen publizieren.
Mediator / Mediatorin finden: Verzeichnisse mit Suchfunktion unterhalten u.a.
Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V.
Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.
Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V.
Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e.V.
Daneben gibt es auf örtlicher Ebene Vereinigungen, die bei der Suche nach qualifizierten Mediator(inn)en behilflich sind, z.B. Berliner Mediationszentrale e.V.
Mediationszentrale München e.V.
Mediationszentrale Bremen e.V.
MediationsZentraleHamburg e.V.
Bei zahlreichen Industrie- und Handelskammern bestehen Mediationszentren, die auf Antrag Mediatoren vermitteln.
Bei grenzüberschreitenden Familienkonflikten und internationaler Kindesentführung vermittelt das Internationale Mediationszentrum für Familienkonflikte und Kindesentführung MIKK e.V. spezialisierte Mediator(inn)en in bzw. aus den betr. Ländern.
In den meisten Bundesländern gibt es Gütestellen, die von der Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt wurden. Sie werden hauptsächlich von Rechtsanwälten, Notaren, Mediatoren, Schlichtern oder Vereinigungen betrieben. Neben Konfliktvermittlung werden dort in erster Linie Schlichtungsverfahren durchgeführt, bei entsprechender Qualifikation auch Mediationen.
Vorteile: Ein bei diesen Stellen eingereichter Schlichtungsantrag hemmt die Verjährung auch dann, wenn sich die Gegenseite nicht auf das Verfahren einlässt, und aus dort abgeschlossenen Vergleichen kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Gütestelle finden: Die Angebote der einzelnen Bundesländer sind (leider lückenhaft) auf dem Justizportal des Bundes zusammengestellt. Die Anbieter sind aber durch Hinweise auf ihre Anerkennung durch die Justizverwaltung leicht zu erkennen.
In Hamburg wird die Funktion durch die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) wahrgenommen.
Solche Stellen sind in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Hamburg eingerichtet (in diesen Ländern treten an ihre Stelle die staatlich anerkannten Gütestellen bzw. die ÖRA). Bei ihnen werden in einer nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung vor allem Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsverhältnis sowie aus privaten Miet-, Kauf- und Handwerkerverträgen geschlichtet. Aus dort abgeschlossenen Vergleichen kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Schiedsamt / Schiedsperson finden: Kontakte können hergestellt werden über Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Zahlreiche Vereine, Verbände und Kammern haben für bestimmte Konfliktarten Schlichtungs-, Schieds- oder Ombudsstellen eingerichtet. Sie bieten Vermittlung, Schlichtung und – bei entspr. Qualifikation – auch Mediation an, vereinzelt auch eine gutachterliche Tätigkeit (so z.B. die Ärztlichen Schlichtungsstellen oder die Schlichtungsstellen der Kfz-Innungen.
Sonderregeln gelten für die Streitbeilegung in Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (s. 'Verbraucherschlichtungsstellen').
Schlichtungsstelle finden: Ein Verzeichnis der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern findet sich auf der Website der Bundesärztekammer.
Zu Kfz-Schiedsstellen s. die Suchfunktion Schiedsstellen in der Nähe.
Diese Bezeichnung dürfen nur Stellen führen, die durch Gesetz als solche anerkannt, beauftragt oder eingerichtet wurden und damit den Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes unterliegen. Durch sie wird die Unabhängigkeit dieser Stellen sowie ein strukturiertes, für den Verbraucher kostenfreies Verfahren gesichert.
Es gibt auf bestimmte Vertragsarten spezialisierte und allgemein zuständige Verbraucherschlichtungsstellen. Nicht in die Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstellen fallen Verträge über nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Gesundheitsdienstleistungen, Weiter- und Hochschulbildung durch staatliche Einrichtungen.
Es können aber auch andere Stellen – nur nicht unter dieser Bezeichnung – bei Verbraucherkonflikten schlichten (s. unter 'Schlichtungsstellen').
Verbraucherschlichtungsstelle finden: Eine Zusammenstellung der auf bestimmte Branchen spezialisierten Stellen finden Sie in der stets aktualisierten Liste des Bundesamts für Justiz.
Als allgemein zuständige Verbraucherschlichtungsstelle fungiert die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.. Streitigkeiten aus den Bereichen Versicherung, Personenverkehr, Energieversorgung, Anwaltschaft und Finanzdienstleistungen sind allerdings den spezialisierten Verbraucherschlichtungsstellen vorbehalten.
Bei Streitigkeiten, für die keine spezialisierte Verbraucherschlichtungsstelle eingerichtet ist, kann die Universalschlichtungsstelle des Bundes angerufen werden.
Sie können nicht nur (einseitig) als Privatgutachter, sondern auch (von den Konfliktparteien gemeinsam) als Schiedsgutachter oder Adjudikatoren beauftragt werden. Durch die Unabhängigkeit von einem alleinigen Auftraggeber steigt die Vertrauenswürdigkeit.
Für ärztliche Behandlungsfehler gibt es Gutachterkommissionen der Ärztekammern, die für den Patienten kostenfrei und unverbindlich medizinische Gutachten erstellen.
Sachverständige finden: Sachverständigenverzeichnisse werden bei den Kammern (z.B. IHK, Handwerkskammer) geführt. S. z.B. das Bundesweite Verzeichnis der IHK.
Ein Verzeichnis der Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern findet sich auf der Website der Bundesärztekammer.
Die Parteien können Personen ihres Vertrauens – dies müssen keine Juristen mit Befähigung zum Richteramt sein – als Schiedsrichter für den Einzelkonflikt berufen. Sie können aber auch eine hierfür eingerichtete Institution mit der Administration des Schiedsverfahrens beauftragen. Dies verursacht zwar zusätzliche Kosten, ist aber in der Regel vorzugswürdig, weil dadurch das u.U. schwierige Bestellungsverfahrens und die Notwendigkeit, eigene Verfahrensregeln zu vereinbaren, entfallen. Die etablierten Organisationen der Schiedsgerichtsbarkeit bieten auch beschleunigte Verfahren sowie die Organisation von Mediations-, Schlichtungs- und Gutachterverfahren an, so z.B.
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
Internationaler Schiedsgerichtshof der ICC
Service-Gesellschaft des Deutschen Notarvereins
Auch viele Industrie- und Handelskammern organisieren Schiedsgerichtsverfahren.
Insbesondere für internationale Konflikte bieten sich (neben den bereits Genannten) u.a. an:
Deutsche Auslandshandelskammer,
Stockholm Chamber of Commerce,
für wirtschaftliche Streitigkeiten mit chinesischen Unternehmen das Chinese European Arbitration Centre.
Des weiteren bestehen branchenspezifische Schiedsgerichtsinstitutionen, z.B . für die Logistikbranche das Logistik-Schiedsgericht an der Handelskammer Hamburg,
für die Kaffeebranche das Schiedsgericht des Deutschen Kaffeeverbandes bei der Handelskammer Hamburg
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