Recht ohne Streit
Recht ohne Streit
Sie haben diese Seite von rechtohnestreit.de ausgedruckt:
https://rechtohnestreit.de/infothek/verfahren

← Startseite

Welche Verfahren gibt es?

Um einen rechtlichen Konflikt zu lösen, benötigt man nicht unbedingt fremde Hilfe, schon gar nicht die Entscheidung durch eine nicht am Konflikt beteiligte Person oder Institution. Am einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten lassen sich Lösungen finden, indem man sachorientiert mit der anderen Seite verhandelt. Am Anfang jeder Konfliktbehandlung sollten daher stets Verhandlungen mit der Gegenseite stehen (die man selbst oder durch einen Vertreter führen kann). Nur wenn sich der Konflikt nicht auf diese Weise lösen lässt, besteht Anlass zur Einschaltung eines Dritten.

Zustandekommen

Es ist gut, wenn die Parteien für den Konfliktfall schon vorgesorgt haben, z.B. durch eine Streitlösungsklausel in ihrem Vertrag.

Formulierungsbeispiel
Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten über Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag oder von Störungen bei seiner Durchführung vereinbaren die Vertragschließenden, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine einvernehmliche Lösung im Wege von Verhandlungen auf Geschäftsführerebene zu suchen.Die Verhandlungen finden innerhalb von zwei Wochen nach dem entsprechenden Verlangen einer Seite in den Räumen der … statt. Jeweils ein Sachbearbeiter und ein Rechtsanwalt können hinzugezogen werden.Für den Fall, dass innerhalb des genannten Zeitraums keine Einigung erzielt werden kann, vereinbaren die Parteien die Durchführung eines Verfahrens der alternativen Konfliktlösung. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden sie ein Mediationsverfahren nach der Verfahrensordnung der … einleiten. Dieses beginnt mit Zugang eines schriftlichen Antrags bei der Gegenseite.Wird das Verfahren ohne vollständige Beilegung des Streits beendet, soll ein Schiedsgericht nach den Regeln der … [z.B. Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit] eingesetzt werden.

Wenn nicht, müssen sie sich jetzt darüber verständigen, auf welchem Wege sie ihren Streit beilegen wollen. Sie können darüber eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung treffen (z.B. „Wir beauftragen Herrn/Frau X, in unserem Fall als Vermittler/Mediator/Schlichter/Gutachter tätig zu werden“) und dann mit der betr. Person oder Stelle Kontakt aufnehmen, die die weiteren Regelungen mit ihnen vereinbart.

Bei manchen Stellen (z.B. Gütestellen, Schiedspersonen, Verbraucherstreitbeilegungsstellen) kann eine Seite einen Antrag stellen; die Stelle nimmt dann mit der anderen Seite Kontakt auf, um ihr Einverständnis einzuholen (auf Einzelheiten wird bei den Beschreibungen der Verfahren hingewiesen).

Die Rolle des Dritten

Für die Rolle des Dritten gibt es unterschiedliche Grundmodelle:

Diese Rollen können modifiziert, nacheinander wahrgenommen oder miteinander kombiniert werden, ganz nach den individuellen Gegebenheiten. Möglich (und empfehlenswert) ist auch ein sukzessives Vorgehen, d.h. dass zunächst eine Rolle mit geringerer Einflussnahme des Dritten (z.B. nur moderierend) gewählt und bei Bedarf in ein Verfahren mit intensiverer Leitungsfunktion übergegangen wird.

Wichtig ist, dass klare Absprachen über die Vorgehensweise, ggf. deren Änderung, getroffen werden.

Für die verschiedenen Methoden haben sich bestimmte Verfahrenstypen entwickelt (s. Liste unten und Menü oben). Es handelt sich dabei aber um Leitbilder, die im konkreten Fall von den Beteiligten modifiziert werden können.

Hilfreich kann es sein, die eigene Fähigkeit zum Umgang mit dem Konflikt und seiner Beilegung durch ein vorangehendes oder begleitendes Coaching zu fördern.

Weiterführende Quellen zu Konfliktmanagement allgemein
  • Mediation und KonfliktmanagementTrenczek/Berning/Lenz/Will (Hrsg.), 2. Aufl. 2017, ISBN 978-3-8487-2948-7 (Bibliothek finden)

  • Recht der alternativen KonfliktlösungGreger/Unberath/Steffek, 2. Aufl. 2016, ISBN 978-3-406-67689-5 (Bibliothek finden)

Die Verfahren im Detail

Bei der Suche nach einem geeigneten Konfliktlösungsverfahren für einen konkreten Konflikt unterstützt Sie unser interaktiver Konfliktlotse.

Recht ohne Streit kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden – und ist für die einvernehmliche Konfliktlösung auch gar nicht entscheidend.

Beachten Sie aber, dass manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren oder zu verfallen. Zu einer Verjährung kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, verhandelt wird; außerdem hemmt die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle die Verjährung ebenso wie eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich. Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.