Anders als in der Mediation steht hier nicht die Klärung von Interessen und Bedürfnissen, sondern das Streitgespräch der Beteiligten im Vordergrund. Dadurch sollen die hinter dem Konflikt stehenden Gefühle bewusst gemacht und ein wechselseitiges Verstehen herbeigeführt werden, welches eine Klärung der Beziehungsebene ermöglicht.
Der Klärungshelfer bringt sich wesentlich stärker als der Mediator in den Lösungsprozess ein.
In hierarchischen Beziehungen (insb. in der Arbeitswelt) kann die Teilnahme an Sitzungen der Klärungshilfe verpflichtend angeordnet werden. Auch die Führungskraft muss teilnehmen. Vorgespräche finden nur mit ihr, nicht mit einzelnen Beteiligten statt.