Es handelt sich um ein gesetzlich geregeltes Verfahren, mit dem mehrere Erbberechtigte durch eine fachkundige Anleitung darin unterstützt werden sollen, den Nachlass einvernehmlich aufzuteilen. Dadurch wird vermieden, dass ein kostspieliger Zivilprozess mit dem Ziel einer bestimmten Aufteilung geführt werden muss.
Es entstehen zwar relativ hohe Notargebühren (6-facher Satz, berechnet aus dem Nachlasswert). Diese fallen jedoch in der Regel nicht der unterliegenden Prozesspartei, sondern dem Nachlass zur Last. Zudem decken sie auch die notarielle Beurkundung einer Teilungsvereinbarung ab.