Es kann vereinbart werden, dass das Verfahren rein schriftlich geführt werden soll. Dann unterbreiten die Parteien dem Evaluator ihre Darstellung der Sach- und Rechtslage. Dieser fordert ggf. weitere Informationen an und gibt dann seine Bewertung bekannt.
Die Evaluation kann aber auch im Wege einer Prozesssimulation durchgeführt werden (sog. Mini Trial). Die Parteivertreter tragen dabei ihre Argumente in einer mündlichen Verhandlung dem Dritten vor, an der die Entscheidungsträger der Parteien als Zuhörer teilnehmen. Bereits das Erleben dieser „Verhandlung“ kann die Bereitschaft zu einer gütlichen Lösung fördern, erst recht die anschließende Bewertung des Dritten.
Das Verfahren kann noch dadurch verfeinert werden, dass die Verhandlung nicht nur vor einem einzelnen Dritten, sondern vor einem Gremium stattfindet, an dem auch nicht unmittelbar in den Konflikt verwickelte Vertreter beider Seiten beteiligt sind. Dieses Gremium kann dann auf der Grundlage der Einschätzung des Dritten sogleich Vergleichsverhandlungen führen oder moderieren.