Recht ohne Streit
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Die Kosten außergerichtlicher Verfahren

Wann immer man die Dienste anderer nutzt, um sein Recht einzufordern oder einen Konflikt zu lösen, kann das mit Kosten verbunden sein. Das ist so, wenn man vor Gericht zieht, aber auch nicht anders, wenn man beispielsweise eine Mediatorin oder einen Gutachter um Hilfe bittet. Meistens ist es aber viel günstiger, statt eines Gerichtsverfahrens einen alternativen Lösungsweg zu wählen. Dabei darf man auch nicht außer Betracht lassen, dass allein durch die oftmals erhebliche Dauer von Gerichtsverfahren finanzielle Lasten entstehen (die sogenannten „Eigenkosten“, also Kosten oder Verluste durch die Belastungen aus dem Verfahren).

Bei der Suche nach einem geeigneten Konfliktlösungsverfahren für einen konkreten Konflikt unterstützt Sie unser interaktiver Konfliktlotse.

Recht ohne Streit kann keine Rechtsberatung ersetzen. Wir zeigen nur auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Konflikt ohne Rechtsstreit beizulegen, und geben Ihnen dabei Wegweisung und Unterstützung. Ob ein Rechtsanspruch tatsächlich besteht (und vor Gericht durchsetzbar wäre), kann hier nicht geklärt werden – und ist für die einvernehmliche Konfliktlösung auch gar nicht entscheidend.

Beachten Sie aber, dass manche Ansprüche (insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verbraucherschutzrecht) innerhalb relativ kurzer Fristen in bestimmter Form geltend gemacht werden müssen, um nicht zu verjähren oder zu verfallen. Zu einer Verjährung kann es zwar nicht kommen, solange zwischen den Beteiligten, in welcher Form auch immer, verhandelt wird; außerdem hemmt die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle die Verjährung ebenso wie eine Klage bei Gericht. In speziellen Fällen, insbesondere beim Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, ist aber eine rechtzeitige Klageerhebung unerlässlich. Eine gütliche Streitbeilegung bleibt trotzdem möglich.