Vermittlung (Konfliktmoderation)
Eine neutrale, sachkundige Person unterstützt beim Aushandeln einer vermittelnden Lösung.
Oft schaffen es Konfliktbeteiligte nicht mehr, sachlich und zielführend miteinander zu verhandeln, z.B. weil die Trennung von Sach- und Beziehungsebene wegen emotionaler Belastungen nicht mehr gelingt oder die Fixierung auf Rechtspositionen so verfestigt ist, dass die Möglichkeit von alternativen, interessengerechteren und konstruktiven Lösungen aus dem Blick gerät. Oftmals fehlt es auch nur an der Strukturierung eines unübersichtlichen Konfliktstoffs oder es besteht eine unrealistische Einschätzung der Rechtslage und der Prozessaussichten.
In solchen Fällen kann es sehr hilfreich sein, wenn ein neutraler, möglichst sachkundiger Dritter die Beteiligten dabei unterstützt, sach- und zielorientiert zu verhandeln und eine vermittelnde Lösung ihres Konflikts zu finden.
Im Grunde sollte ein solches Vorgehen immer in Betracht gezogen werden, wenn ein Konfliktbeteiligter eine außergerichtliche Lösung anstrebt, bilaterale Verhandlungen aber nicht zustande gekommen oder erfolglos geblieben sind. Die Gegenseite ist hierfür leichter zu gewinnen als für ein strukturiertes Verfahren wie Mediation oder Schlichtung, zu dem immer noch übergegangen werden kann, wenn sich zeigt, dass die bloße Moderation nicht ausreicht.
In der Regel wird der Vermittler eine gemeinsame Besprechung mit den Konfliktparteien organisieren und dort dafür sorgen, dass sie sachlich und strukturiert über eine Lösung verhandeln. Er fördert die Kommunikation, gibt ggf. Anregungen zur Konfliktbehandlung, leitet zu einer Analyse der Prozessaussichten an, trifft aber keine Entscheidung und greift nicht aktiv in den Lösungsprozess ein.
Was ist eine Prozessrisikoanalyse?
Hier veranlasst der Vermittler die Parteien, die Wahrscheinlichkeit anzugeben, mit der sie die tatbestandlichen Voraussetzungen beweisen können, die zum Erreichen ihres Ziels vor Gericht erfüllt sein müssen. Hieraus errechnet er einen „Erwartungswert“ für den Ausgang des Prozesses.
Beispiel (vereinfacht):
Kläger geht davon aus, dass er Voraussetzung A ziemlich sicher beweisen kann; bei B und C sieht er die Chance fifty-fifty. Dann ergibt sich folgende Berechnung:
Voraussetzung A: 80 %
Voraussetzung B: 50 %
Voraussetzung C: 50 %
Gesamtwert: 20 %
Dies sagt nichts darüber aus, wie der Prozess ausgehen wird, sondern bezeichnet nur den Erwartungswert der Klageforderung. Bei einem Nennwert von 100.000 € würde ein Vergleich über 20.000 € den Erwartungswert realisieren.
Wenn dies dem Wunsch der Beteiligten entspricht, kann der Vermittler auch in getrennten Gesprächen, per Telefon oder Online-Kommunikation versuchen, eine Verhandlungslösung oder zumindst eine Verständigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (sog. Shuttle-Diplomatie). Auf diese Weise kann es auch dazu kommen, dass unrealistische Vorstellungen aufgegeben werden.
Reicht die bloße Moderation nicht aus, kann er empfehlen, in ein strukturiertes Verfahren der Konfliktlösung, z.B. eine Mediation oder eine Schlichtung, überzugehen, oder anregen, dass die Beteiligten sich auf ein Schiedsgutachten oder (wenn es um die Höhe eines Geldbetrags geht) auf eine Leistungsbestimmung einigen.

Manchmal findet sich im privaten Umfeld eine Person, die als neutraler Vermittler von beiden Seiten akzeptiert wird. In vielen Städten und Gemeinden gibt es kommunale Gütestellen, in manchen Bundesländern amtlich bestellte Schiedsleute, Rechtsanwälte und Notare, die auch als Gütestellen tätig werden. Mitglieder von berufsständischen Kammern können sich an diese wenden; auch andere Verbände bieten an, bei Konflikten aus ihrem Bereich zu vermitteln. In größeren Unternehmen, Behörden, Bildungseinrichtungen usw. sind Ombudsleute bestellt, die bei internen Konflikten vermitteln.
Selbstverständlich kann man sich auch an Rechtsberater jeder Art sowie Mediatoren wenden. Rechtsanwälte können gem. § 18 ihrer Berufsordnung auch mit der Konfliktvermittlung beauftragt werden. Viele von ihnen haben sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert oder bieten entsprechende Dienstleistungen ausdrücklich an. Wird gewünscht, dass der Rechtsanwalt oder Mediator (nur) als Vermittler tätig werden soll, ist dies bei der Erteilung des Mandats entsprechend zu vereinbaren.
Viele Rechtsschutzversicherungen bieten eine telefonische Konfliktvermittlung an. Wer eine solche Versicherung hat, sollte daher erst dort anfragen.
Handbuch ModerationFreimuth/Barth, 2014, ISBN 978-3-8017-2375-0 (Bibliothek finden)
Gütestellen in ihrem Bundesland
Hinweise zu Gütestellen in ihrem Bundesland bieten folgende Landesjustizverwaltungen:
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